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Beschreibung


Aktuelle und ausführliche Informationen über die Visumbestimmungen, Ein- und Ausfuhr oder auch die empfohlenen Impfungen für Ägypten finden Sie auf der Seite des auswärtigen Amtes.

 

Gerne haben wir für die folgenden Länder einen direkten Link vorbereitet:

Österreich

 

Deutschland

 

Schweiz


Hauptstadt


Kairo


Ländercode


EG


Landessprache


Arabisch


Währungsinformationen


1 Ägyptischer Pfund = 100 Piaster
1 Euro = 7,3 EGP


Zeitzone


Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren wird Ägypten 2011 keine Sommerzeit einführen. Für die Dauer der in Österreich geltenden Sommerzeit besteht daher zwischen beiden Ländern kein Zeitunterschied.


weitere Sprachen


Englisch


Stromanschlüsse


220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz


Botschaft


Adresse

El Nile Street / Corner 5, Wissa Wassef Street, 5th Floor, Riyadth-Tower, Giza, 11111 Kairo

Telefon

(+20/2) 3570 29 75 (Amt)

Telefax

(+20/2) 3570 29 79 (Amt)

Email

kairo-ob@bmeia.gv.at

Amtsbereich

Ägypten, Sudan, Südsudan, Eritrea

Konsularbezirk

Ägypten (ausgenommen Gouvernorat Alexandrien)

Anmerkung

Arbeitswoche: Sonntag - Donnerstag: Tel. Nr. 090070678 und von Vodafone zu Vodafone KW 2101

 

Mobile Rufbereitschaft außerhalb der Dienstzeiten: +20 12 218 3061 (außerhalb Ägyptens); 012 218 3061 (innerhalb Ägyptens).

Um die Erreichbarkeit der Botschaft in Notfällen während des ägyptischen Wochenendes (Freitag, Samstag) bzw. außerhalb der Bürozeiten sicherzustellen, kann die Verbindung zur Botschaft via Bereitschaftsdienst des Außenministeriums in Wien: (0800) 20 4411 (kostenlos aus Österreich), (+43-1) 90 115-4411 (aus dem Ausland) erfolgen.


Einreisebestimmungen


Bitte informieren Sie sich auch über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Seite des auswärtigen Amtes. Stand August 2011.

  • Visumpflicht: Reisende benötigen ein Visum, das von Inhabern gültiger gewöhnlicher Reise- pässe normalerweise bei der Einreise selbst gegen eine Gebühr von derzeit USD 15,-- umgehend erteilt wird. Man kauft an einem der Bank- oder Reisebüroschalter, welche sich vor der Passkontrolle befinden, eine entsprechende Vignette, welche auch in Euro oder Ägyptischen Pfund bezahlt werden kann. (Bei der Umrechnung in Euro wird oft ein unrealistischer Wechselkurs herangezogen. Mit etwas Nachdruck kann man meist eine Umrechnung gemäß dem Tageskurs erwirken.) Visaverlängerungen in Ägypten sind prinzipiell möglich, dazu ist vor Ablauf des Visums die Kontaktierung der Einwanderungsbehörde erforderlich. Inhaber von gültigen österreichischen Dienstpässen und Diplomatenpässen müssen ausnahmslos und ungeachtet des Reisegrundes (dienstlich/privat) bereits vor Ankunft in Ägypten im Besitz eines gültigen Visums sein.


  • Passgültigkeit: Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über die Wiederausreise hinaus gültig sein.  


  • Kindermiteintragung: Die Einreise von im Pass der Eltern miteingetragenen Kindern ist zwar bis zum zwölften Lebensjahr möglich, da es in der Vergangenheit aber fallweise zu Schwierigkeiten mit den Grenzbehörden und damit verbundenen Verzögerungen bei der Einreise kam, empfiehlt es sich für Kinder einen eigenen Reisepass mitzuführen.


  • Einreise mit eigenem Kfz: Nach vorliegenden Informationen kommt es immer wieder bei Individualreisen mit eigenem KFZ (Geländefahrzeug oder Motorrad) zu nachstehenden Schwierigkeiten: Zur Erlangung einer Einreiseerlaubnis mit dem eigenen KFZ muss der Fahrzeughalter entweder bereits in Österreich (z.B. durch heimische Automobilklubs) oder spätestens an der Grenze ein "Carnet de Passage" lösen, welches wiederum an die Entrichtung eines Gelderlages gebunden ist. Der solchermaßen als Garantie zu hinterlegende Betrag beläuft sich auf umgerechnet ca. EUR 2.900,--. Abgesehen davon, dass es durch die Nachlässigkeit mancher Zöllner (unvollständig ausgefüllte Papiere, kein Eintrag des Fahrzeugs in den Reisepass etc.) manchmal zu Schwierigkeiten und jedenfalls langwierigen Verzögerungen bei der Ausreise kommen kann, sind auch zahlreiche Fälle bekannt, in welchen selbst bei Vorliegen einer vollständigen Dokumentation dem Fahrzeughalter das Deposit nicht oder nur teilweise rückerstattet wurde.
  • Einreise aus Israel: Besondere Bestimmungen gelten für die Einreise aus Israel. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel. Sofern weitere Orte in Ägypten besucht werden sollen, ist vor Antritt der Reise ein Visum an der ägyptischen Botschaft im jeweiligen Aufenthaltsland zu beantragen. Im Zweifelsfall sind die Visumsbestimmungen/Einreisebestimmungen bei der jeweiligen ägyptischen Botschaft zu klären.

 

Auswärtiges Amt / Stand August 2011.

Keine Vollständigkeit gewährleistet.


Medizinische Informationen


Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen eitrige Gehirnhautentzündung und Tollwut. Malariaprophylaxe für die Oase El Fayum in den Monaten Juni bis Oktober wird angeraten.


Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.


Zollbestimmungen


Das Reisegepäck, soweit es nicht dem persönlichen Verbrauch dient, muss wieder ausgeführt werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist nur bis zu einem Betrag von 5.000,-- ägyptischen Pfund gestattet. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist, abgesehen von einer ausnahmsweise erteilten Genehmigung, generell verboten; bei Orientteppichen ist jedenfalls eine Genehmigung einzuholen. Beim Kauf von Gegenständen, welche u.U. als Antiquitäten eingestuft werden könnten (z.B. div. Einkäufe am Souk/Basar, sollte unbedingt eine (möglichst in englischer Sprache gehaltene) Rechnung verlangt werden. Sollten dennoch diesbezügliche Probleme bei der Ausreise auftreten bzw. als Antiquitäten eingestufte Gegenstände konfisziert werden, empfiehlt sich die Notiz des Namens sowie der Dienstnummer des zuständigen Beamten.

Bei der Ausreise muss das Mitnehmen jeglicher Nachahmungen von Antiquitäten den Zollbehörden bekannt gegeben werden, da diese die Gegenstände kontrollieren werden, wodurch es zu Verzögerungen bei der Gepäckskontrolle kommen kann.

Im Falle von Konfiszierungen sollte auch eine entsprechende Bestätigung verlangt werden. Manchmal wird von den Sicherheitsorganen am Flughafen das Öffnen von Gepäcksstücken angeordnet; insbesondere beim Vorzeigen des Inhaltes von Brieftaschen etc. wird dabei zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Die Ausfuhr von Muscheln, Korallen, Steinen, versteinertem Holz sowie antiken Gold- und Silberarbeiten ist verboten.  

Devisen können in unbeschränkter Höhe ausgeführt werden.

 

Stand August 2011.

Bitte informieren Sie sich auch auf der Seite des auswärtigen Amtes.


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