Aktuelle und ausführliche Informationen über die Visumbestimmungen, Ein- und Ausfuhr oder auch die empfohlenen Impfungen für Griechenland finden Sie auf der Seite des auswärtigen Amtes.
Gerne haben wir für die folgenden Länder einen direkten Link vorbereitet:
HauptstadtAthen |
LändercodeGR |
LandesspracheGriechisch |
Währungsinformationen1 Euro = 100 Cent |
ZeitzoneMEZ + 1 Stunde |
weitere SprachenEnglisch |
Adresse | 4, Vass, Sofias, GR-10674 Athen |
Telefon | +30/210 725 72 70 |
Telefax | +30/210 725 72 92 |
athen-ob@bmeia.gv.at | |
Internet | www.aussenministerium.at/athen |
Bitte informieren Sie sich auch über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Seite des auswärtigen Amts. Stand August 2011.
Sonstiges: Bezüglich der Passgültigkeit wird eine vorherige Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Fluglinie bzw. dem Reiseveranstalter dringend empfohlen, um allenfalls von dieser Regelung abweichende Transportbestimmungen in Erfahrung zu bringen: Bei Einreisen und Ausreisen am Luftweg kann nunmehr Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden, weswegen ein gültiger Reisepass oder Personalausweis zu benützen wäre.
Minderjährige, die ohne Begleitung der Obsorgeberechtigten nach GR reisen, benötigen eine Zustimmungserklärung (in Englisch) der Obsorgeberechtigten. Unterschriften auf dieser Erklärung sind von einem österreichischen Gericht oder Notar zu beglaubigen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten muss bei der für den Wohnort zuständigen Polizeidienststelle eine Eintragungsbestätigung ("Veveossi Engrafis") beantragt werden.
Bitte beachten Sie bei Reisen nach Griechenland auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer!
Achtung: auch bei Flugreisen nach Griechenland sind einerseits die Einreisebestimmungen der Transitländer und andererseits die Bestimmungen der gewählten Airline strengstens zu beachten, z.B. Transitland Slowakei: gültiger Reisepass oder Personalausweis erforderlich.
Bei Ausflügen in die Türkei: für die Einreise ist ein Sichtvermerk erforderlich (wird an der Grenze erteilt; Ausnahme: Inhaber österreichischer Notpässe (cremefarben) müssen das für die Einreise benötige Visum vor Reisebeginn an der für ihren Wohnsitz zuständigen Türkischen Botschaft beantragen. Inhabern dieser Pässe darf kein Visum an der Grenze bei Einreise erteilt werden). Reisepässe müssen bei der Einreise in die Türkei noch mindestens 3 Monate ab Ablaufdatum des ausgestellten Visums gültig sein. Eine Einreise mit dem Personalausweis ist nicht möglich.
Für die Einreise in das autonome Gebiet des Heiligen Berges Athos (ausschließlich männliche Besucher) und den Besuch der Klöster ist eine Bewilligung erforderlich. Die Beantragung sollte etwa 6 Monate im Voraus beim Mount Athos Pilgrims Office erfolgen: Egnatia Odos 109, GR-54635 Thessaloniki Tel: +30/2310/252578; Fax: +30/2310/222424, E-Mail: piligrimsbureau(at)c-lab.gr. Zwei Wochen vor dem Besuch muss der Termin telefonisch noch einmal bestätigt werden, da er ansonst verfällt. Das Büro stellt nur etwa zehn Besuchsgenehmigungen für ausländische Besucher und etwa 100 für griechische bzw. orthodoxe Besucher pro Tag aus.
Keine Vollständigkeit gewährleistet.
Stand August 2011
Für die Einreise nach Griechenland sind keine Pflichtimpfungen vorgesehen. Die Reise sollte Anlass geben, den Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie zu überprüfen. Bei Personen, die sich langfristig in Griechenland aufhalten, oder bei besonderen Reiserisiken (Hygienemängel) sollte ein Impfschutz gegen Hepatitis A (ggfl. auch gegen Hepatitis B) vorliegen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Einfuhr der Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt erlaubt, doch besteht ab einem Betrag von umgerechnet EUR 10.000,-- Deklarationspflicht.
In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleinerer Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Auch der Besitz und Gebrauch von Verteidigungssprays ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art.
Stand August 2011. Bitte informieren Sie sich auf der Seite des auswärtigen Amtes.
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