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Beschreibung


Aktuelle und ausführliche Informationen über die Visumbestimmungen, Ein- und Ausfuhr oder auch die empfohlenen Impfungen für Spanien finden Sie auf der Seite des auswärtigen Amtes.

 

Gerne haben wir für die folgenden Länder einen direkten Link vorbereitet:

Österreich

Deutschland

Schweiz


Hauptstadt


Madrid


Ländercode


ES


Landessprache


Spanisch (Kastilisch) sowie regional auch Katalanisch, Galizisch, Baskisch


Währungsinformationen


1 EURO = 100 Cent


Zeitzone


Kanarische Inseln: MEZ/MESZ -1 h


weitere Sprachen


Französisch, Englisch (vor allem in den Tourismuszentren)


Stromanschlüsse


220 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Schutzkontaktstecker verbreitet


Botschaft


Adresse

Paseo de la Castellana 91, 28046

Telefon

+34 91 55 65 DW 315, DW 403, DW 504, DW 605

Fax

+34 91 59 73 579

Email

madrid-ob@bmeia.gv.at

Internet

www.aussenministerium.at/madrid


Einreisebestimmungen


Bitte informieren Sie sich auch auf der Seite des auswärtigen Amtes. Stand August 2011.

Einreise

Visumpflicht

Nein

Reisedokumente

Reisepass oder Personalausweis

Passgültigkeit

Der Reisepass darf bei der Einreise längstens seit 5 Jahren abgelaufen sein.

Cremfarbiger Notpass

Wird akzeptiert.

Flugreisenden wird geraten, für den Fall eines allfälligen Passverlustes einen zweiten Lichtbildausweis oder eine Passkopie mit sich zu führen. Anhand konkreter Fälle hat sich gezeigt, dass sich Billigfluglinien gegenüber ihren Kunden, deren Reisedokumente abhanden gekommen waren, wenig kooperativ verhalten und auf der Vorlage eines Passes (kurzfristig gültige Notpässe können nur an der ÖB Madrid und am HGK Barcelona ausgestellt werden) bestanden haben.



Keine Vollständigkeit gewährleistet.


Medizinische Informationen


Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Impfung gegen Hepatitis A wird empfohlen.


Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.


Zollbestimmungen


Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (ab Beträgen von EUR 10.000,-- jedoch Deklarationspflicht). Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert, wobei bei jeder Transaktion ein Lichtbildausweis vorzuweisen ist. Bargeldabhebungen sind an vielen Bankomaten (cajeros automaticos, viele davon mit mehrsprachigen Auswahlmenüs) mit österreichischen Bankomatkarten kostenfrei möglich. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Es sind die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.

Die Kanarischen Inseln zählen zwar zum Zollgebiet, jedoch nicht zum Steuergebiet (im Sinne der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie) der Europäischen Union; für auf den Kanaren gekaufte Waren über einem Gesamtwert von EUR 175,-- ist bei der Einfuhr in das gemeinschaftliche Steuergebiet der EU die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.

Die spanischen Enklaven in Nordafrika Ceuta und Melilla zählen weder zum Zollgebiet, noch zum Steuergebiet der Europäischen Union; für sie gelten daher die Regelungen betreffend Einfuhrbestimmungen aus Drittstaaten.

Besondere Bestimmungen bestehen auch für die Einfuhr aus Andorra (vgl. Reiseinformationen Andorra).

Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Bestimmungen auf der Seite des auswärtigen Amtes.


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