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Beschreibung


Aktuelle und ausführliche Informationen über die Visumbestimmungen, Ein- und Ausfuhr oder auch die empfohlenen Impfungen für die Türkei finden Sie auf der Seite des auswärtigen Amtes.

 

Österreich

 

Deutschland

 

Schweiz


Hauptstadt


Ankara


Ländercode


TR


Landessprache


Türkisch


Währungsinformationen


Türkische Lira
1 Euro = 2,2 Lira


Zeitzone


MEZ + 1 h


weitere Sprachen


Englisch


Stromanschlüsse


Die Stromspannung in der Türkei liegt bei 220 V, 50 Hz


Botschaft


Adresse

Atatürk Bulvari 189, 06680 Ankara, P.K. 131, TR-06661 Ankara-Kücükesat

Telefon

+90 312 05 51 DW 90, DW 91, DW 92, DW 93, DW 94

+90 312 419 52 23 - Visastelle

Fax

+90 312 418 94 54

Webseite

www.aussenministerium.at/ankara


Einreisebestimmungen


Bitte beachten Sie die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Seite des auswärtigen Amtes. Stand August 2011

Einreisebestimmungen

Visumpflicht

Für den Reisepass

Visum erhältlich

bei Einreise (EUR 15,-). Es ist auch möglich, dieses Visum anstatt in Euro-Währung  GBP 10,- (Britischen Pfund Sterling) oder USD 20,- (US-Dollar) zu bezahlen. Es wird empfohlen, die entsprechende Summe genau abgezählt bereitzuhalten. Reisende, die nicht zu touristischen Zwecken oder Geschäftsreisen in die Türkei einreisen (z.B. Lastwagenfahrer, Journalisten), wird an den Grenzen KEIN Visum ausgestellt. Dieses muss vor Reiseantritt an der zuständigen türkischen Vertretungsbehörde beantragt werden.

Reisedokumente

Reisepass; Achtung: Staatsangehörige einiger europäischer Staaten (z.B. Bundesrepublik Deutschland und Schweiz) können mit einem Personalausweis in die Türkei einreisen, für österreichische Staatsbürger ist das nicht möglich.


Passgültigkeit

Österreichern wird in der Regel ein 90 Tage gültiges Visum ausgestellt. Da der Reisepass nach Ablauf des Visums noch mindestens 90 Tage gültig sein muss, wird bei Einreise eine noch mindestens sechsmonatige Gültigkeitsdauer des österreichischen Reisepasses empfohlen.

Cremefarbiger Notpass

Wird akzeptiert. Inhaber österreichischer Notpässe müssen das für die Einreise benötigte Visum allerdings vor Reisebeginn an den Türkischen Generalkonsulaten in Wien, Salzburg bzw. Bregenz beantragen, da Inhabern von Notpässen KEIN Visum an der Grenze ausgestellt werden darf. Betroffene Personen werden in Schubhaft genommen und mit dem nächsten Flugzeug ins Heimatland zurückgesandt. Es ist damit zu rechnen, dass die Ausstellung des Visums mindestens 2-3 Tage dauern kann. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig. 

Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel im Reisepass angebracht wird, da es andernfalls zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann.  

Keine Vollständigkeit gewährleistet.

 


Medizinische Informationen


Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) jedoch für Individualtouristen und Camper eine vorbeugende Impfung gegen infektiöse Gehirnhautentzündung, Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe in Südostanatolien, der Ebene von Adana und Mersin wird angeraten.

 

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.


Zollbestimmungen


Einfuhr

Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (eine Deklarierung ist jedoch empfehlenswert). Geldwechsel ist in den meisten Hotels möglich, weiters in Banken und Wechselstuben. Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Außerdem können bei vielen Bankomat-Automaten mit österreichischen Bankomatkarten Geldbeträge in der Landeswährung abgehoben werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 7x7 cl bzw. 5x1 l Alkohol, wobei die Getränkesorten gemischt sein müssen). Wertgegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden, um spätere Probleme zu vermeiden.

 

Ausfuhr

Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist nur bis zu einem Betrag von USD 5.000,-- möglich (für höhere Beträge muss die Einfuhr nachgewiesen werden). Die Ausfuhr von ethnografischen, historischen und archäologischen Gegenständen (Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc.) ist striktest untersagt. Bei ethnografischen Gegenständen (z.B. Teppiche, Kelims u. ä.) sollte im Zweifelsfalle ein Attest eines staatlichen türkischen Museums eingeholt werden. Es ist ebenfalls strengstens verboten, auf freiem Feld gefundene oder von „Händlern“ gekaufte und als Teile antiker Bauwerke oder ähnlichem identifizierbare Steine auszuführen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff "Antiquitäten" weit aus. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit sofortiger Festnahme und Gefängnisstrafen geahndet, wie es in verschiedenen Fällen bereits geschehen ist.

Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf der Seite des auswärtigen Amtes. Stand August 2011


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