Aktuelle und ausführliche Informationen über die Visumbestimmungen, Ein- und Ausfuhr oder auch die empfohlenen Impfungen für die Türkei finden Sie auf der Seite des auswärtigen Amtes.
HauptstadtAnkara |
LändercodeTR |
LandesspracheTürkisch |
WährungsinformationenTürkische Lira 1 Euro = 2,2 Lira |
ZeitzoneMEZ + 1 h |
weitere SprachenEnglisch |
Adresse | Atatürk Bulvari 189, 06680 Ankara, P.K. 131, TR-06661 Ankara-Kücükesat |
Telefon | +90 312 05 51 DW 90, DW 91, DW 92, DW 93, DW 94 |
+90 312 419 52 23 - Visastelle | |
Fax | +90 312 418 94 54 |
Webseite | www.aussenministerium.at/ankara |
Bitte beachten Sie die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Seite des auswärtigen Amtes. Stand August 2011
Einreisebestimmungen | |
|---|---|
Visumpflicht | Für den Reisepass |
Visum erhältlich | bei Einreise (EUR 15,-). Es ist auch möglich, dieses Visum anstatt in Euro-Währung GBP 10,- (Britischen Pfund Sterling) oder USD 20,- (US-Dollar) zu bezahlen. Es wird empfohlen, die entsprechende Summe genau abgezählt bereitzuhalten. Reisende, die nicht zu touristischen Zwecken oder Geschäftsreisen in die Türkei einreisen (z.B. Lastwagenfahrer, Journalisten), wird an den Grenzen KEIN Visum ausgestellt. Dieses muss vor Reiseantritt an der zuständigen türkischen Vertretungsbehörde beantragt werden. |
Reisedokumente | Reisepass; Achtung: Staatsangehörige einiger europäischer Staaten (z.B. Bundesrepublik Deutschland und Schweiz) können mit einem Personalausweis in die Türkei einreisen, für österreichische Staatsbürger ist das nicht möglich. |
Passgültigkeit | Österreichern wird in der Regel ein 90 Tage gültiges Visum ausgestellt. Da der Reisepass nach Ablauf des Visums noch mindestens 90 Tage gültig sein muss, wird bei Einreise eine noch mindestens sechsmonatige Gültigkeitsdauer des österreichischen Reisepasses empfohlen. |
Cremefarbiger Notpass | Wird akzeptiert. Inhaber österreichischer Notpässe müssen das für die Einreise benötigte Visum allerdings vor Reisebeginn an den Türkischen Generalkonsulaten in Wien, Salzburg bzw. Bregenz beantragen, da Inhabern von Notpässen KEIN Visum an der Grenze ausgestellt werden darf. Betroffene Personen werden in Schubhaft genommen und mit dem nächsten Flugzeug ins Heimatland zurückgesandt. Es ist damit zu rechnen, dass die Ausstellung des Visums mindestens 2-3 Tage dauern kann. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig. |
Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel im Reisepass angebracht wird, da es andernfalls zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen kann.
Keine Vollständigkeit gewährleistet.
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) jedoch für Individualtouristen und Camper eine vorbeugende Impfung gegen infektiöse Gehirnhautentzündung, Hepatitis B und Tollwut. Malariaprophylaxe in Südostanatolien, der Ebene von Adana und Mersin wird angeraten.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung (eine Deklarierung ist jedoch empfehlenswert). Geldwechsel ist in den meisten Hotels möglich, weiters in Banken und Wechselstuben. Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert. Außerdem können bei vielen Bankomat-Automaten mit österreichischen Bankomatkarten Geldbeträge in der Landeswährung abgehoben werden. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak sowie 7x7 cl bzw. 5x1 l Alkohol, wobei die Getränkesorten gemischt sein müssen). Wertgegenstände sollten bei der Einfuhr deklariert werden, um spätere Probleme zu vermeiden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Landeswährung und Fremdwährung ist nur bis zu einem Betrag von USD 5.000,-- möglich (für höhere Beträge muss die Einfuhr nachgewiesen werden). Die Ausfuhr von ethnografischen, historischen und archäologischen Gegenständen (Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc.) ist striktest untersagt. Bei ethnografischen Gegenständen (z.B. Teppiche, Kelims u. ä.) sollte im Zweifelsfalle ein Attest eines staatlichen türkischen Museums eingeholt werden. Es ist ebenfalls strengstens verboten, auf freiem Feld gefundene oder von „Händlern“ gekaufte und als Teile antiker Bauwerke oder ähnlichem identifizierbare Steine auszuführen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff "Antiquitäten" weit aus. Verstöße gegen diese Regelungen werden mit sofortiger Festnahme und Gefängnisstrafen geahndet, wie es in verschiedenen Fällen bereits geschehen ist.
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf der Seite des auswärtigen Amtes. Stand August 2011
Eventkalender
![]() |
FAMILYSPECIAL |
![]() |
CHILLAX |
![]() |
SPORTSPECIAL |
![]() |
ENTERTAINMENTSPECIAL |
![]() |
MOUNTAINBIKE |
![]() |
TENNIS |
![]() |
GOLF |
![]() |
TAUCHEN |