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Beschreibung


Aktuelle und ausführliche Informationen über die Visumbestimmungen, Ein- und Ausfuhr oder auch die empfohlenen Impfungen für Tunesien finden Sie auf der Seite des auswärtigen Amtes.

 

Gerne haben wir für die folgenden Länder einen direkten Link vorbereitet:

Österreich

 

Deutschland

 

Schweiz


Hauptstadt


Tunis


Ländercode


TN


Landessprache


Arabisch, Französisch


Währungsinformationen


1 Tunesischer Dinar (TND) = 1.000 Millimes
1 Euro = 1,9 TND


Zeitzone


MEZ. In Tunesien herrscht von Ende April bis Ende September Sommerzeit. Die Zeitdifferenz zu Mitteleuropa ist im Sommer -1 h.


weitere Sprachen


Französisch, Englisch und in touristischen Zentren Deutsch


Stromanschlüsse


220 Volt Wechselstrom, 50 Hz


Botschaft


Adresse

16, Rue Ibn Hamdiss El Menzah I, 1004 Tunis

Telefon

+216 71 23 90 DW 38 bzw. DW 67

Fax

+216 71 75 54 27

Email

tunis-ob@bmeia.gv.at

Webseite

www.aussenministerium.at/tunis


Einreisebestimmungen


Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen auf der Seite des auswärtigen Amtes.

Einreise / Bestimmungen

Visumpflicht

Kein Visum nötig, bei einem Aufenthalt von unter 90 Tagen

Reisedokumente

Reisepass

Passgültigkeit

Reisepass muss bei der Ausreise gültig sein, eine darüber hinausgehende Gültigkeitsdauer wird empfohlen, da es andernfalls bei der Ausreise zu Problemen kommen kann.

Cremefarbiger Notpass

Bei Gültigkeitsdauer von mind. 1 Jahr

Miteintragung von Kindern

Wird akzeptiert bis zum 18. Lebensjahr. Es werden jedoch eigene Reisepässe für Kinder und Jugendliche empfohlen.


Medizinische Informationen


Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet bei Gelbfieber (ansonsten nicht notwendig). Abgesehen von einem Basisschutzprogramm für alle Reisenden (Diphtherie/Tetanus/Polio, Hepatitis A und B, Typhus), empfiehlt das Zentrum für Reisemedizin Wien (Tel. 01/ 403 8343) jedoch für Individualtouristen und bei längeren Aufenthalten eine vorbeugende Impfung gegen Tollwut. Malariaprophylaxe ist nicht notwendig.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.


Zollbestimmungen


Einfuhr
Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt (ab umgerechnet TND 1.000,--, das sind je nach Wechselkurs ca. EUR 617,--, es besteht aber Deklarationspflicht). Auch Travellerschecks und Kreditkarten (Visa, Mastercard) werden – in beschränktem Maß – angenommen, gelegentlich auch US-Dollar. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 400 Gramm Tabak sowie 1 Liter Alkohol). Hierbei ist zu beachten, dass gewisse Gegenstände (wie z.B. Videokameras) einer Deklarationspflicht unterliegen können. Verbindliche Informationen zu tunesischen Zolleinfuhrbestimmungen können an der tunesischen Botschaft in Wien eingeholt werden.

Ausfuhr
Die Ausfuhr der Landeswährung ist verboten, die Mitnahme von Fremdwährung ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt. Zum Rückwechseln der Landeswährung bedarf es der Vorlage einer Wechselbestätigung. Die Ausfuhr von Antiquitäten und archäologischen Fundstücken ist grundsätzlich untersagt. Eine Sondergenehmigung für deren Export ist erforderlich. Zuwiderhandlungen können mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Bei der Ausreise aus Tunesien ist in den Duty Free Shops die Bezahlung mit Tunesischen Dinar nicht möglich.


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