Vermittlerbedingungen TUI MAGIC LIFE
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Vermittlung von Touristikleistungen von Drittanbietern durch TUI MAGIC LIFE, eine Marke der Robinson Club GmbH, Karl-Wiechert-Allee 23, 30625 Hannover (nachfolgend “TUI MAGIC LIFE” genannt) und sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und TUI MAGIC LIFE als Reisevermittler zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages. Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.
Vermittlung von (Flug-)Reisen, Hotelaufenthalten und anderen touristischen Dienstleistungen
1. Geltungsbereich und Vertragsbeziehungen
1.1. TUI MAGIC LIFE vermittelt auf dieser Website (nachfolgend "Website") (Flug-)Reisen, Hotelleistungen und sonstige touristische Dienstleistungen (nachfolgend zusammenfassend "Touristikleistungen"), wie z.B. Reiseversicherungen oder Hotel Inventory, verschiedener Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Reisevermittler etc. (nachfolgend zusammenfassend "Anbieter" genannt). Der Kunde kann aus diesem Angebot Verträge über Touristikleistungen mit dem jeweiligen Anbieter abschließen.
1.2. TUI MAGIC LIFE tritt hinsichtlich der Leistungen der Anbieter ausschließlich als Vermittlerin der Touristikleistungen dieser Anbieter auf und vermittelt Verträge im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Zwischen TUI MAGIC LIFE und dem Kunden kommt im Falle der Buchung einer Touristikleistung eines Anbieters ein Geschäftsbesorgungsvertrag zu Stande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Touristikleistungen ist. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von TUI MAGIC LIFE ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Vermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250 ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter der Touristikleistungen gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Darin können Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Beschränkungen und Obliegenheiten des Kunden geregelt sein. Die entsprechenden AGB der Anbieter werden dem Kunden auf der Website von TUI MAGIC LIFE zur Einsichtnahme sowie zur Akzeptanz vor der Buchung bereitgestellt. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
1.4. Die auf der Website dargestellten oder über die Buchungshotline vorgestellten und anschließend gegebenenfalls per E-Mail versandten Touristikleistungen stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot seitens TUI MAGIC LIFE und/oder des jeweiligen Anbieters dar. Vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung abzugeben. Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er seine Daten in das Online-Buchungsformular eingibt und an den Anbieter absendet. Bei telefonischen Buchungen gibt der Kunde sein Angebot mündlich am Telefon oder durch E-Mail Antwort auf eine Angebots-E-Mail vom Hotel oder dem Anbieter nach vorangegangenem Telefonat ab. Der Kunde ist für den Zeitraum von maximal 6 Tagen an sein Vertragsangebot gebunden. Innerhalb dieses Zeitraumes kann TUI MAGIC LIFE im Namen des jeweiligen Anbieters oder der jeweilige Anbieter selbst die Annahme des Kundenangebotes durch Übermittlung einer Bestätigung erklären. Der Vertrag über die Touristikleistung ist mit Übermittlung der Bestätigung geschlossen. Übermittelt TUI MAGIC LIFE dem Kunden hingegen ein neues Vertragsangebot, kann er dieses innerhalb der darin bestimmten Frist annehmen. Der Vertrag über die Touristikleistung wird in diesem Fall durch seine Annahme des von TUI MAGIC LIFE oder dem jeweiligen Anbieter übersandten neuen Angebotes geschlossen. Der Vertragsschluss kommt ebenfalls zustande, wenn TUI MAGIC LIFE oder der Anbieter dem Kunden eine Rechnung übersendet. Eine Verpflichtung zur Annahme eines Angebotes besteht beiderseitig nicht.
1.5. Der Vertragstext und die Kundenbestelldaten werden von TUI MAGIC LIFE zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert. Im Rahmen der Vertragsabwicklung leitet TUI MAGIC LIFE die Vertragsdaten an die vom Kunden ausgewählten Anbieter (die Kundenvertragspartner) weiter. Zur einfachen Archivierung stellt TUI MAGIC LIFE dem Kunden sämtliche Informationen zu den geschlossenen Verträgen mit der Bestätigung des Anbieters zur Verfügung.
2. Pflichten des Kunden
2.1. Der Kunde hat TUI MAGIC LIFE für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit nach deren Feststellung unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über eine vermittelte Pauschalreise sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen). Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Reisevermittlungsvertrag insoweit, als TUI MAGIC LIFE nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit TUI MAGIC LIFE nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden TUI MAGIC LIFE die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung beim Anbieter ermöglicht hätte.
Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI MAGIC LIFE oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TUI MAGIC LIFE oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.
Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, TUI MAGIC LIFE auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Touristikleistungen hinzuweisen. Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem Anbieter bleibt hiervon unberührt.
2.2. Handelt es sich bei der vermittelten Touristikleistung um eine Pauschalreise, gilt TUI MAGIC LIFE als Reisevermittler als vom jeweiligen Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. TUI MAGIC LIFE wird den Anbieter unverzüglich von solchen Erklärungen des Kunden in Kenntnis setzen. TUI MAGIC LIFE empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Anbieters abzugeben. Dadurch gibt der Kunde dem Anbieter die Möglichkeit, vor Ort Abhilfe zu schaffen. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben davon unberührt. Soweit der Anbieter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen kann, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Fristen sind zu beachten. Bei vermittelten Touristikleistungen, die keine Pauschalreisen sind, werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber TUI MAGIC LIFE gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Touristikleistung Ansprüche sowohl gegenüber TUI MAGIC LIFE als auch gegenüber dem Anbieter geltend machen will. Übernimmt TUI MAGIC LIFE - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet TUI MAGIC LIFE für den rechtzeitigen Zugang beim Anbieter nur bei von TUI MAGIC LIFE vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber dem vermittelten Anbieter besteht keine Pflicht von TUI MAGIC LIFE zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
2.3. Eine Buchung von durch TUI MAGIC LIFE vermittelten Touristikleistungen ist erst ab Erlangung der vollen Geschäftsfähigkeit möglich.
3. Geschäftsabwicklung
3.1. Service Center
Bei allen Fragen wird der Kunde durch das Service Center begleitet. Dieses steht ihm über die Kontakt-Seite im Servicebereich auf dieser Website sowie über die im Impressum angegebenen Rufnummern täglich zu den dort angegebenen Zeiten zur Verfügung.
3.2. Vergütungsansprüche von TUI MAGIC LIFE
3.2.1. Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Touristikleistungen, die Einzelleistungen sind, und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch deutlich sichtbaren Hinweis von TUI MAGIC LIFE im Buchungsverlauf erfolgen.
3.2.2. Der Anspruch von TUI MAGIC LIFE auf Serviceentgelte bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Anbieter oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
3.3. Zahlungen
3.3.1. Mit Vertragsabschluss kann vom jeweiligen Anbieter eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Preis der Touristikleistung angerechnet wird. Soweit es sich um Reisen im Sinne der §§ 651a ff. BGB handelt, darf eine Anzahlung nur gegen bzw. nach Übermittlung eines Sicherungsscheines mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers des Anbieters verlangt werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen fällig; Restzahlungen auf Reisen werden spätestens mit Aushändigung oder Zugang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen fällig, frühestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn. Abhängig von den gebuchten Touristikleistungen erfolgt der Zahlungseinzug durch den Anbieter selbst oder durch einen zum Forderungseinzug eingesetzten Dienstleister. Soweit ein vom Anbieter zum Zahlungseinzug eingesetzter Dienstleister Touristikleistungen in Rechnung stellt und Zahlungen einzieht, geschieht dies im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Anbieters. Für Inkassobevollmächtigte des Anbieters gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Anbieters.
3.3.2. Fällige Zahlungen an die Anbieter der Touristikleistungen kann der Kunde mit den Kreditkarten TUI Card, VISA, MasterCard und American Express oder via Paypal vornehmen, wenn und soweit diese Zahlungsmöglichkeiten vom Anbieter der Touristikleistungen als Zahlungsmittel angeboten werden. Nähere Informationen zu den angebotenen Zahlungsmitteln entnehmen Sie bitte den Angaben im Buchungsverlauf und direkt den Geschäftsbedingungen des Anbieters der Touristikleistung.
3.3.3. Ebenso können Zahlungen von Girokonten eines deutschen Geldinstitutes mittels SEPA Banklastschrift erfolgen.
3.3.4. Für etwaige Rückbelastungsentgelte bei nicht eingelösten Kreditkartenbelastungen oder Banklastschriften haftet der Kunde.
3.4. Reiseplan bzw. Reiseunterlagen
3.4.1. Hinsichtlich des Reiseunterlagen-Versandes verweisen wir auf die entsprechenden Regelungen in den Reisebedingungen des betreffenden Anbieters, die Ihnen vor der Buchung zur Verfügung gestellt werden.
3.4.2. Fluggesellschaften bieten ausschließlich statt eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket (E-Ticket) an. Dabei wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (zumeist per E-Mail) übermittelt, der vom Kunden beim Check-In in Verbindung mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) zu nennen oder vorzulegen ist.
3.4.3. Insbesondere bei Hotelbuchungen erfolgt die Übermittlung von Berechtigungsscheinen durch Übermittlung einer Reservierungsnummer zur Vorlage beim Anbieter.
3.4.4. Bei vermittelten Pauschalreisen trifft sowohl den Kunden wie auch TUI MAGIC LIFE die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Anbieters über die Pauschalreise, die dem Kunden durch TUI MAGIC LIFE übermittelt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
3.4.5. Soweit Unterlagen über die vermittelte Pauschalreise dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Pauschalreiseveranstalter übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung durch TUI MAGIC LIFE nach deren Wahl durch postalischen oder elektronischen Versand, soweit der Kunde keinen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.
3.5. Vertragsänderungen (Umbuchung, Stornierung)
Nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der Touristikleistung richten sich die Bedingungen für vom Kunden veranlasste oder gewünschte Vertragsänderungen (z.B. Umbuchung, Rücktritt) nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. TUI MAGIC LIFE ist berechtigt, alle auf Grund von Vertragsänderungen entstehenden Kosten dem Kunden im Namen des jeweiligen Anbieters in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten.
3.6. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde TUI MAGIC LIFE zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt und an den jeweiligen Anbieter weitergegeben, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten des Kunden werden nach deutschem und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit den Kundendatendaten sind in der Datenschutzerklärung zu finden unter: https://www.magiclife.com/de/de/datenschutz-club/.
3.7. Sonderwünsche nimmt TUI MAGIC LIFE nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Anbieter entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat TUI MAGIC LIFE für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Teil bzw. Vertragsgrundlage des Vermittlungsauftrages oder der von TUI MAGIC LIFE an den Anbieter einer Pauschalreise zu übermittelnden Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Anbieters der Pauschalreise zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters werden.
4. Reiseversicherungen
4.1. TUI MAGIC LIFE weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen .
4.2. Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen – auch unverschuldeten – Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.
4.3. TUI MAGIC LIFE empfiehlt zusätzlich, bei Reisen ins Ausland auf ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz zu achten.
4.4. Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Der Vermittler haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.
5. Informationen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugreisen
5.1. Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist TUI MAGIC LIFE verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird TUI MAGIC LIFE ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar.
5.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
- die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
- die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
- die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
5.3. Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
6. Haftung von TUI MAGIC LIFE
6.1. TUI MAGIC LIFE haftet nicht für den Vermittlungserfolg und/oder die tatsächliche/mangelfreie Erbringung der Touristikleistung durch den Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
6.2. TUI MAGIC LIFE ist in zumutbarem Umfang bemüht sicherzustellen, dass die verfügbaren Informationen und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Leistungen, Buchungskonditionen, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Die einzelnen Angaben zu den Touristikleistungen Dritter beruhen allerdings auf den Angaben der jeweiligen Anbieter. Eine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB wird von TUI MAGIC LIFE nicht übernommen.
6.3. Sämtliche angebotenen Touristikleistungen sind nur begrenzt verfügbar. TUI MAGIC LIFE haftet nicht für die Verfügbarkeit einer bestimmten Touristikleistung zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage und übernimmt keine Beschaffungsgarantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB.
6.4. TUI MAGIC LIFE übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter, insbesondere Landkarten, automatischen Übersetzungen, Kundenbewertungen, redaktionellen Texten und Bildern zu Orten und Regionen. Auf der Website angezeigte Geodaten, insbesondere Kartendarstellungen, dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung über die ungefähre örtliche Position des Angebots. Maßgeblich für den Vertragsschluss sind jedoch allein die Ortsangaben, die Ihnen im Angebot innerhalb des Online-Buchungsvorgangs und/oder in der Reisebestätigung gemacht werden.
6.5. Die unter Ziff. 6.2, 6.3 und 6.4 genannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit TUI MAGIC LIFE fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt hätten bekannt sein müssen. Insoweit ist die Haftung der TUI MAGIC LIFE für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
6.6. Im Übrigen haftet TUI MAGIC LIFE bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von TUI MAGIC LIFE auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt.
6.7. TUI MAGIC LIFE haftet nicht für den nicht von ihr zu vertretenden Verlust oder Untergang des Reiseplans bzw. der Reiseunterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.
6.8. TUI MAGIC LIFE haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt. Dazu gehören Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Unfälle, Sturm, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, von denen die Dienste der TUI MAGIC LIFE oder deren Lieferanten beeinflusst werden.
6.9. Bei der Erteilung von sonstigen Hinweisen und Auskünften, zu deren Angabe TUI MAGIC LIFE nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist, haftet TUI MAGIC LIFE im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet TUI MAGIC LIFE gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
6.10. Eine etwaige eigene Haftung von TUI MAGIC LIFE aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten oder aus § 651x BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
7. Schlussbestimmungen
7.1. TUI MAGIC LIFE behält sich das Recht vor, diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Kunden besteht. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version dieser Bedingungen zum Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit seiner Buchung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den jeweils aktuellen Bedingungen.
7.2. Diese Bedingungen enthalten alle Vereinbarungen des zwischen dem Kunden und TUI MAGIC LIFE bestehenden Vermittlungsvertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.
7.3. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TUI MAGIC LIFE unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Kunden – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hannover (Deutschland).
7.4. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen.
7.5. TUI MAGIC LIFE weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass TUI MAGIC LIFE nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Veröffentlichung dieser Vermittlerbedingungen der TUI MAGIC LIFE Club GmbH - Online für TUI MAGIC LIFE verpflichtend würde, informiert TUI MAGIC LIFE die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. TUI MAGIC LIFE verweist für alle Verträge über Pauschalreisen, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr .
Verwender
TUI MAGIC LIFE
Robinson Club GmbH
Karl-Wiechert-Allee 23
30625 Hannover
Handelsregister: Hannover HRB 54346
Stand: 30. November 2023